Begriffsdefinition

Sie stellen den Zahlungsablauf der Sozialleistungen (AHV, IV und EO) zwischen den einzelnen Versicherten, den Arbeitgebern und der Zentralen Ausgleichsstelle sicher. Die dezentralisierte Organisation widerspiegelt die wirtschaftliche und föderalistische Struktur der Schweiz:

63 Verbandsausgleichskassen:
Arbeitgeber und Selbstständigerwerbende, die einem Verband angehören, rechnen ihre Beträge in einer dieser Kassen ab.

26 kantonale Ausgleichskassen:
Die übrigen Arbeitgeber und Selbstständigerwerbenden und die nicht erwerbstätigen Personen liefern ihre Beiträge direkt an diese für ihren Geschäfts- oder Wohnsitz zuständige kantonale Kasse.

2 Ausgleichskassen des Bundes:
Die Eidgenössische Ausgleichskasse ist für das Personal des Bundes zuständig. Die Schweizerische Ausgleichskasse ist für alle Versicherten im Ausland zuständig.